Hallo zusammen,
ich habe mich bewußt nicht an irgendwelchen Spekulationen zum
geplanten Zugang zur Kurzwelle für die Klasse-2-Lizenzen beteiligt.
Ich wollte warten, bis ich etwas Verläßliches in Händen habe, was ich
Euch guten Gewissens weitergeben kann.
Nun kommt die positive Nachricht aus der aktuellen
Vorstandsinformation 103. Die komplette vinf103.rtf hänge ich dran.
Hier der wichtige Auszug:
"2. Umsetzung der WRC Beschlüsse
Wie die WRC Beschlüsse, insbesondere im Bereich Zugang zur Kurzwelle
umzusetzen sind, wird in einer Arbeitsgruppe zwischen BMWA und RegTP
behandelt. Noch offen ist insbesondere, wie die neue Klassenstruktur
aussehen soll und wie sich dementsprechend die Klasse 3 in diese
Struktur einfügt.
Bis auf Weiteres wird es ab dem 15. August 2003 eine
Übergangsregelung geben, wonach in Deutschland Inhaber der CEPT
Klasse 2 mit ihrem persönlichen Rufzeichen die Kurzwellenbänder unter
Einhaltung der dafür geltenden Bedingungen nutzen dürfen. Das BMWA
wird dazu eine gesonderte Pressemitteilung veröffentlichen. Die
endgültige Umsetzung der WRC Beschlüsse soll spätestens in die
novellierte Amateurfunkverordnung Eingang finden. Parallel dazu
arbeitet die CEPT an einer Regelung, wie die WRC Beschlüsse in der
CEPT umgesetzt werden sollen.
Darüber hinaus sollen Morseprüfungen aber bis auf Weiteres in DL
abgenommen werden."
Na, das ist doch ein Geschenk des Himmels für die UKW-Lizenzen! Wer
hätte das vor einigen Jahren gedacht, ich hätte nich dran geglaubt.
Viel Spaß und Erfolg auf der Kurzwelle! Nebenbei bemerkt, ist bei
Veränderung der Antennenanlagen und zusätzlich genutzten Frequenzen
eine neue Selbsterklärung fällig.
vy 73 und weiterhin eine schöne Ferienzeit
Marvin, DL2VB, OVV L03
Download: VINF103.PDF
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Hi,
ich habe zu diesem Thema noch einen Link gefunden.
http://www.bmwa.bund.de/bmwa/Navigation/arbeit,did=22652.html
vy 73 de Wolfgang, DG2YWS
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